DEINE STRESS-REGULATION & BALANCE
BEWEGUNGS-THERAPIE, KÖRPER-THERAPIE & COACHING

AGB

Für Klienten und Klientinnen am Angebot von
GrandPas / Annette Wartmann (folgend die Kursleitung/Therapeutin)

1. Anmeldung für Gruppen oder Einzelsitzung
1.1. Die Anmeldung ist durch das Eintreffen einer schriftlichen Bestätigung beider Parteien für eine Teilnahme/die vereinbarten Einzelsitzungen rechtsgültig. Der*die Klient*in ist berechtigt das ausgewählte Kursfach am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Zeit zu besuchen/die Einzelsitzung zu erhalten. Mit der Unterschrift vor Ort werden zudem der Erhalt und die Akzeptanz der vorliegenden Teilnahmebestimmungen/des ausgefüllten
Gesundheits-fragebogens (im Falle einer Therapie) bestätigt.

2. Der Eintritt in einen bereits laufenden Kurs ist jederzeit möglich
2.1. Kursdurchführung
Die Kursleitung/die Therapeutin behält sich jederzeit das Recht vor, Kurse wegen ungenügender Anzahl Anmeldungen beziehungsweise wegen ungenügender Anzahl KursteilnehmerInnen nicht durchzuführen.
2.2. Termine
Termine für Einzelsitzungen auf Vereinbarung. Bei Verhinderung ist die Einzelsitzung mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. Zu spät abgesagte und versäumte Termine werden verrechnet.

3. Feiertage
In den gesetzlichen und lokalen Feiertagen sowie von der Kursleitung/Therapeutin angekündigten Ferien findet kein Unterricht/keine Therapie statt.

4. Kursgeld
4.1. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise, zahlbar innert 30 Tagen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist behält sich die Kursleitung/die Therapeutin vor, für die damit verbundenen Umtriebe einen Unkostenbeitrag von CHF 15.-- zu verrechnen.
4.2. Eine Lektion kann zwischen 60 Minuten und 90 Minuten dauern.
4.3. Kann eine Lektion, z.B. aus beruflichen Gründen, nur sehr unregelmässig besucht werden und besteht keine Möglichkeit, die Lektion nachzuholen, kann ein Abo gemäss Absprache gelöst werden. Dies ist ausschliesslich regelmässigen Teilnehmenden vorbehalten, die per Quartals-Rechnung bezahlen. Ist eine Lektion voll belegt, werden
jene Teilnehmende bevorzugt, die die Kurse regelmässig besuchen

5. Vergünstigungen
Sozialtarife sind mit schriftlicher Begründung und auf Absprache für Gruppen und Einzelsitzungen möglich.

6. Kursdauer
6.1. Die Kursteilnahme kann jederzeit auf Ende eines Quartals gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich spätestens zwei Wochen vor Beginn des neuen Quartals der Kursleitung mitgeteilt werden.
6.2. Trifft die Kündigung verspätet bei der Schul- oder Kursleitung ein, so wird das Kursgeld für das neue Quartal abhängig vom Zeitpunkt des Eintreffens der Kündigung, anteilmässig wie folgt in Rechnung gestellt:
6.3. a) nach Ablauf der Frist gemäss Ziff. 1 bis Quartalsbeginn: 10 % des Kursgeldes
b) nach Quartalsbeginn / Kursbeginn: 1. Monat 30 % des Kursgeldes, 2. Monat 60 % des Kursgeldes
3. Monat 90 % des Kursgeldes. c) wurde bereits eine Lektion im neuen Quartal besucht, so gilt der/die Kursteilnehmende als angemeldet für das gesamte Quartal und verpflichtet sich das Kursgeld vollumfänglich zu entrichten.

7. Nachholen von versäumten Kurslektionen
7.1. Eine versäumte Lektion infolge Krankheit, Ferienabwesenheit oder anderer von den KursteilnehmerInnen unverschuldeter Absenz kann nachgeholt werden.
7.2. Können Lektionen infolge Krankheit oder Unfall über längere Zeit nicht besucht werden, erfolgt eine Gutschrift im Umfang der versäumten bezahlten Lektionen.

8. Haftungsausschluss / Versicherungen
8.1. Der/die Klient*in/Kursteilnehmende ist verpflichtet, die Kursleiterin/Therapeutin über allfällige Verletzungen und körperliche Beschwerden oder Einschränkungen zu informieren. Die Abklärung der gesundheitsbedingten Einschränkungen zur Teilnahme an den Kursen ist Sache der Teilnehmenden.
8.2. GrandPas, Annette Wartmann lehnt jede Haftung für Unfälle im Zusammenhang mit dem Kursbesuch/der Einzelsitzung, für Schädigungen durch andere Kursteilnehmer sowie für Diebstahl ab.
8.3. Es ist Sache der Kursteilnehmenden, sich gegen die Folgen von solchen Unfällen, Schädigungen durch andere Teilnehmenden und Diebstahl zu versichern.
8.4. Ebenso wird jede Verantwortung für die Aufsicht von Kindern und Jugendlichen vor und nach dem Besuch der eigentlichen Kurslektion abgelehnt. Die Verantwortung für den Zeitraum vor und nach der Kurslektion obliegt den Eltern.

9. Schlussbestimmungen
Diese Bestimmungen gelten ab 1. August 2023 und ersetzen sämtliche bisherigen Bestimmungen.

AGB für das RetreatWeekend:

1. Anmeldung und Zahlung
1.1 Mit der Anmeldung zum Yoga-Retreat fällt die Kursgebühr per Rechnung an.
1.2 Nach Eingang der Anmeldung erhält der / die Teilnehmerin ein Bestätigungsemail zusammen mit der Bankverbindung für die Kursgebühr des Retreats. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des gesamten Betrages. Die Nichtbezahlung gilt nicht als Abmeldung. Bei verspäteter Zahlung behaltet sich die Retreatleitung das Recht vor, die Reiseleistungen zu verweigern und Annullationskosten geltend zu machen.
1.3 Bei begrenzter Teilnehmeranzahl erfolgt die Berücksichtigung der Anmeldungen nach dem "first come – first served" Prinzip (das Datum des Zahlungseingangs ist maßgebend).

2. Hin- und Rückreise
2.1 Die Hin- und Rückreise zur Retreat-Destination obliegt den Teilnehmenden. Die damit verbundenen Kosten sind nicht im Angebot inbegriffen.
2.2 Die Einreisebestimmungen müssen von den Teilnehmenden eingehalten werden. Der Reisepass oder die Identitätskarte müssen mindestens bis zum Rückreisedatum gültig sein. Die Retreatleiterinnen übernehmen keine Haftung für Nichteinhaltung dieser Vorschriften und die damit verbundenen Kosten, wie beispielsweise die Verweigerung der Einreise.

3. Versicherung und Haftung
3.1 Die Versicherung ist in jeder Hinsicht Sache der Teilnehmenden. Die Retreatleiterinnen haften nicht für Diebstahl, Beschädigung von Sachen oder Verlust.
3.2 Die Teilnehmenden werden gebeten, folgende Versicherungen abzuschließen (sofern nicht bereits vorhanden): Reiseannullationsversicherung, Kranken- und Unfallversicherung und Privathaftpflichtversicherung.

4. Änderungen
4.1 Die Retreatleiterinnen behalten sich das Recht vor, aus unvorhersehbaren Umständen oder Sicherheitsgründen Programmänderungen vorzunehmen. Allfällige Mehrkosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Teilnehmenden.

5. Abbruch des Retreats
5.1 Falls Teilnehmende das Retreat aus irgendeinem Grund vorzeitig abbricht, wird der Preis nicht zurückerstattet. Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehemden.

6. Annullation
6.1 Bei einer Annullation bis 30 Tage vor dem Retreat wird der Gesamtbetrag zurückerstattet. Bei einer Annullation zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Rückerstattung der Gesamtkosten ausgeschlossen. Der freie Platz, der aufgrund der Nichtteilnahme an der Reise entsteht, kann an eine andere Person übertragen werden.

7. Retreatabsage durch die Veranstalterin
7.1 Höhere Gewalt oder Krankheit der Kursleitung können dazu führen, dass das Retreat kurzfristig abgesagt werden muss. Ebenso kann das Retreat wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 30 Tage vor Beginn des Retreats abgesagt werden. In diesen Fällen wird der einbezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet.

8. Gesundheitliche Voraussetzungen
8.1 Für die Teilnahme am Retreat wird eine gute Gesundheit und stabile psychische Verfassung vorausgesetzt. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Retreatveranstalterin über eventuelle Allergien, Unverträglichkeiten, physische und / oder psychische Beeinträchtigungen zu informieren. Die Veranstalterin unterliegt der Schweigepflicht. Vor der Teilnahme ist bei Verdacht oder Symptomen ärztlicher Rat einzuholen. Sollten Teilnehmende die physischen oder psychischen Voraussetzungen nicht erfüllen, kann die Retreatverabnstalterin Teilnehmende vom Retreat ausschliessen. In diesem Fall gehen damit verbundene Kosten zu Lasten der Teilnehmenden. Der bezahlte Betrag kann nicht zurückerstattet werden.

9. Verhalten und Haftung
9.1 Die Teilnehmenden sind verpflichtet, sich respektvoll und rücksichtsvoll gegenüber anderen Teilnehmern, der Leitung und dem Personal zu verhalten.
9.2 Die Teilnehmenden sind für ihr eigenes Verhalten und ihre eigenen Handlungen während des Retreats verantwortlich.
9.3 Die Veranstalterinnen behalten sich das Recht vor, Teilnehmende ohne Rückerstattung der Gebühren vom Retreat auszuschließen, wenn ihr Verhalten gegen diese Bedingungen oder das Wohl der Gruppe verstößt



Grand-Pas, Annette Wartmann, Rhygarten 6, 4302 Augst BL / +41 79 665 8424 / hallo@stresstherapiebasel.ch / stresstherapiebasel.ch

 
 
 
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